So berechnen Sie ihre Treppe richtig

Steigungshöhe, Laufbreite oder Auftrittsbreite sind nur drei der Maße, die für die Berechnung der optimalen Dimensionierung einer Treppe wichtig sind. Diese ist nicht allein für die einfache und bequeme Nutzung der Treppenkonstruktion relevant. Wird eine Fehlplanung in die Realität umgesetzt, stellt die Treppe obendrein ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar.

Steigungshöhe, Laufbreite und Auftrittsbreite

Die drei wichtigsten Größen zur Treppenberechnung sind Steigungshöhe, Lauf- und Auftrittsbreite. Die Steigungshöhe gibt die Höhe der einzelnen Treppenstufen an.

16 bis 18 Zentimeter werden dabei als angenehm empfunden.

Die Laufbreite bezeichnet die Breite einer einzelnen Stufe, wohingegen die Auftrittsbreite als Tiefe dieser verstanden werden kann. Jede Stufe sollte zwischen 80 und 100 Zentimetern breit sein und nach hinten mindestens 28 Zentimeter messen.

Treppe berechnen: Welche Formeln werden benötigt?

Für die Planung einer Treppe sind die folgenden Formeln relevant.

Lauflänge

Die Lauflänge beschreibt die Gesamtlänge einer Treppe von der ersten bis zur letzten Stufe und ergibt sich aus der Auftrittsbreite und der Stufenanzahl.

Lauflänge = Auftrittsbreite * Stufenanzahl

Stufenanzahl

Anzahl aller Stufen, die mit Hilfe der zu überwindenden Höhe (Geschosshöhe) und der Steigungshöhe ermittelt wird.

Stufenanzahl = Geschosshöhe / Steigungshöhe 

Steigungshöhe

Die Höhe einer einzelnen Stufe wird aus der Geschosshöhe dividiert durch die Stufenanzahl berechnet.

Steigungshöhe = Geschosshöhe / Stufenanzahl

Auftrittsbreite

Die Auftrittsbreite, also die Tiefe einer Stufe, kann mit dem durchschnittlichen Schrittmaß eines Menschen (63 Zentimeter) subtrahiert mit dem doppelten der Steigung ermittelt werden.

Auftrittsbreite = Schrittmaß - 2 * Steigung

Steigungswinkel

Der Steigungswinkel beschreibt den flachen bzw. steilen Verlauf einer Treppenkonstruktion. Er berechnet sich aus der Geschosshöhe dividiert durch die Lauflänge.

Steigungswinkel = Geschosshöhe / Lauflänge

Treppenöffnung

Die Treppenöffnung gibt an, wie viel Fläche oberhalb der Treppe verloren geht. Ihre Berechnung erfolgt zweistufig. Es gilt, dass die Treppenöffnung eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2 Metern gewährleisten muss.

1. Schritt = Geschosshöhe - x * Steigungshöhe > 200 cm

x entspricht einer gewünschten Anzahl von Stufen.

2. Schritt = Lauflänge - x * Auftrittsbreite = Treppenöffnung

Allgemeine Regeln zur Treppenberechnung

Neben den Teilgrößen einer Treppe spielen auch allgemeine Berechnungsregeln eine Rolle. Die Rede ist hierbei von der sog. Schrittmaßregel, der Sicherheitsregel und der Bequemlichkeitsregel.

Schrittmaßregel

Die Schrittmaßregel besagt, dass die Summe der Auftrittsbreite und dem doppelten der Steigungshöhe idealerweise einen Wert zwischen 61 und 65 Zentimetern ergeben sollte. Der Mittelwert, 63 Zentimeter, entspricht dem durchschnittlichen Schrittmaß eines Erwachsenen. Die Schrittmaßregel wird für Treppen mit einem Steigungswinkel zwischen 30° und 37°. Außerhalb dieses Bereiches ergeben sich zu schmale bzw. zu breite Auftritte.

Schrittmaßregel = Auftrittsbreite + 2 * Steigungshöhe

Sicherheitsregel

Ist der Auftritt einer Treppe zu klein, droht eine erhöhte Unfallgefahr. Um dies auszuschließen, sollte die Summe der Auftrittsbreite und der Steigungshöhe 46 Zentimeter ergeben.

Sicherheitsregel = Auftrittsbreite + Steigungshöhe = 46 cm

Bequemlichkeitsregel

Für einen bequemen Auf- und Abstieg spielen Auftrittsbreite und Steigungshöhe ebenfalls eine Rolle – nur ist in diesem Fall die Differenz beider Größen gefragt. Diese sollte 12 Zentimeter ergeben.

Bequemlichkeitsregel = Auftrittsbreite - Steigungshöhe = 12 cm

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