Die BST Brandschutztreppe von BÄTHE bietet als feuerhemmende Holztreppe viel Flexibilität in Einbau und Gestaltung bei höchster Sicherheit. Die Treppe mit F30-Zertifizierung durch das MFPA Leipzig ist für den Einbau in den Gebäudeklassen 1 bis 3 geeignet.
Die Kombination aus einer Vielzahl von Holzarten und möglichen Treppengeländern lässt keine Wünsche offen. Gleichzeitig ist die feuerhemmende Treppe perfekt an die jeweilige Einbausituation anpassbar. Hierdurch ist die Holztreppe für Architekten sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich besonders interessant.
Ein großer Schwerpunkt für die Brandschutztreppe aus Holz liegt in der Funktion als Fluchttreppe bei der Sanierung bestehender Gebäude. Hier ist es sehr schwierig, Fluchtwege durch Stahlbetontreppen im Nachhinein zu errichten. Die BST Brandschutztreppe F30 von Bäthe bietet hier eine perfekte Alternative.
[...] Als Inhaber einer Bau- und Bauträgerfirma habe ich durchaus schon einiges gesehen und erlebt. Ihr professioneller Umgang mit der Herausforderung, eine Sonderanfertigung im Faltwerktreppenbau zu realisieren, hat mit beeindruckt. Die Erarbeitung von Detailpunkten und die konstruktiv schnelle Lösung haben mich genau so überzeugt wie die termin- und qualitätsgerechte Montage. Die Monteure haben den ersten Eindruck, gemeinsames Aufmaß mit Ihrem Aufmaßtechniker, bestätigt. Pünktlich, Freundlich und saubere Montage. [...] Herzlichen Dank!
Christian B. via Kundenservice
Für den Bau einer Brandschutztreppe benötigt der Treppenbauer generell ein Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle. Dieses AbP ist die Grundlage für den Bau einer Brandschutztreppe und muss dem Kunden nach dem Einbau der Treppe zusammen mit der sogenannten Übereinstimmungserklärung übergeben werden.
Für den Bau von Brandschutztreppen sind nur spezielle Hölzer geeignet. Diese Hölzer sollten eine hohe Rohdichte vorweisen können und sich perfekt im Treppenbau einsetzen lassen. Sehr gut geeignet für den Bau von Brandschutztreppen sind die Hölzer:
Prinzipiell können unsere Brandschutztreppen nur in Gebäuden der Gebäudeklassen 1-3 eingesetzt werden. In den Gebäudeklassen 4-5 ist der Einsatz nicht gestattet. Weiterhin hängt der Einsatz der Treppe auch von den umgebenen Wänden sowie dem Grundriss der Treppe ab.
Lassen Sie den Einsatz der Treppe individuell durch einen unserer Projektleiter prüfen.
Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.