Zuschüsse und Kostenübernahme

Die Kosten für einen Treppenlift können je nach individueller Situation und gewähltem Modell variieren. Eine mögliche Finanzierungsoption ist ein Zuschuss von der Krankenkasse. Um einen solchen Zuschuss zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.

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  1. Beantragung des Pflegegrades: Um einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, muss zuerst der Pflegegrad beantragt werden. Dazu sollte man Kontakt mit der zuständigen Pflegekasse aufnehmen und einen Antrag stellen. Dieser Antrag sollte alle relevanten Informationen zur aktuellen gesundheitlichen Situation enthalten.
  2. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK): Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird der MDK beauftragt, den Pflegegrad zu begutachten. Ein Gutachter des MDK wird den Antragsteller besuchen und die körperlichen und geistigen Einschränkungen bewerten.
  3. Pflegegrad und Beratung: Nach der Begutachtung erhält man einen Pflegegradbescheid von der Pflegekasse. Dieser Bescheid gibt Auskunft über den anerkannten Pflegegrad und mögliche Leistungen.
  4. Antragstellung für den Treppenlift-Zuschuss: Um den Zuschuss für den Treppenlift zu beantragen, sollte man Kontakt mit der Krankenkasse aufnehmen. Dort wird man über die erforderlichen Unterlagen informiert, die für den Antrag benötigt werden. In der Regel gehören dazu die Pflegestufe (den Bescheid), ein Kostenvoranschlag für den Treppenlift und ggf. weitere Nachweise zur Begründung des Bedarfs.
  5. Entscheidung der Krankenkasse: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die Krankenkasse die Unterlagen und entscheidet über die Gewährung des Zuschusses.

Bei der Art des Treppenlifts haben Sie freie Wahlmöglichkeiten zwischen einem Plattformlift, Sitzlift oder auch einem Stehlift. 
Einbau und Montage wird vom jeweiligen Anbieter durchgeführt.

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Förderung und Finanzierung eines Treppenlifts

Neben der Krankenkasse und der Pflegekasse gibt es weitere Fördermöglichkeiten für Treppenlifte. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet beispielsweise spezielle Förderprogramme für barrierefreie Maßnahmen an. Es ist ratsam, sich über diese Möglichkeiten zu informieren.
 

  • Der Zuschuss kann bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftigen Person betragen (maximal aber 16.000 Euro), was die Kosten für einen Treppenlift erheblich reduziert.
  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung, einschließlich Treppenlifte. Die Förderung kann bis zu 50.000 Euro betragen.

Antragsstellung

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Es empfiehlt sich, im Vorfeld eine Beratung bei der Krankenkasse oder anderen Experten in Anspruch zu nehmen. Dort können alle erforderlichen Schritte und Unterlagen besprochen werden.

Treppenlift Kosten und Eigenanteil

Die Kosten für einen Treppenlift können hoch sein. Ein Zuschuss der Krankenkasse deckt in der Regel nicht die gesamten Kosten ab. Es ist üblich, dass der Betroffene einen Eigenanteil leisten muss. Die genaue Höhe des Eigenanteils variiert je nach individueller Situation und Krankenkasse.

Fazit

Ein Treppenlift verbessert die Lebensqualität von Menschen mit eingeschränkter Mobilität in Ihrem Wohnumfeld. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich, jedoch sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und ein Eigenanteil ist in der Regel zu leisten. Neben der Krankenkasse können auch die Pflegeversicherung und weitere Fördermöglichkeiten eine finanzielle Unterstützung bieten. Es empfiehlt sich, vor der Antragstellung eine Beratung bei der Krankenkasse oder anderen Experten einzuholen, um die individuellen Möglichkeiten und Finanzierungsoptionen zu klären.

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Gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

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Freistaat Thüringen